Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) erachtet die Einigung von GKV-Spitzenverband und KBV zur Anpassung des Orientierungswertes um 3,85 Prozent für unzureichend. Die Einigung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der KBV im Bewertungsausschuss, die eine Steigerung der Honorare aller Vertragsärzte um 3,85 Prozent vorsieht, bleibt weit unter den Kostensteigerungen, die die Ärzt*innen im letzten Jahr zu bewältigen hatten.
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