Pressemitteilung

GKV-Spargesetz: BMG will Entbudgetierung der Kinder- und Jugendärzt*innen durch die Hintertür wieder abschaffen

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Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) kritisiert den vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) scharf. Aus Sicht des Verbands ist der Entwurf ein gesundheitspolitischer Rückschritt mit Ansage und ein Schlag ins Gesicht der Gesundheitsversorgung von Kinder- und Jugendlichen in Deutschland.

Erst vor Kurzem hatte die Politik die Bedeutung der hausärztlichen Versorgung gewürdigt: Weil Haus- und Kinderärzt*innen für die Grundversorgung und ein geplantes Primärarztsystem unverzichtbar sind, wurden ihre Leistungen vollständig vergütet – das Budget wurde unter Minister Lauterbach aufgehoben. Nun droht eine Kehrtwende.

Was das Bundesgesundheitsministerium (BMG) als Stabilisierung der GKV-Finanzen verkauft, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als systematische Rückverlagerung der Morbiditätsrisiken und Behandlungsintensität bei Kindern und Jugendlichen. Mit der Folge, dass bei erhöhtem Behandlungsaufkommen z.B. durch Infektwellen sowie für Vorsorgeuntersuchungen der steigende Aufwand künftig wieder von den Kinder- und Jugendärzt*innen getragen werden muss. Die mühsam erreichte Entbudgetierung wird damit faktisch durch die Hintertür wieder einkassiert. Die Konsequenzen sind absehbar: Während der Behandlungsbedarf steigt, werden die wirtschaftlichen Risiken einseitig auf die Praxen verlagert. Gerade in der Kinder- und Jugendmedizin, die ohnehin unter hoher Arbeitsbelastung und wachsendem Versorgungsdruck steht, ist das ein fatales Signal. Notwendige Schutzimpfungen und Kindervorsorgeuntersuchungen dürfen nicht der Menge nach begrenzt werden.

Dr. Michael Hubmann, Präsident des BVKJ, betont: „Besonders widersprüchlich ist dieser Kurs vor dem Hintergrund, dass die Politik gleichzeitig ein Primärarztsystem stärken will. Wer mehr Verantwortung in die Primärversorgung verlagern will, darf die Praxen nicht gleichzeitig finanziell bestrafen. Diese Politik ist widersprüchlich und gefährdet die Versorgung unserer Kinder und Jugendlichen.“

Das Gesetz sendet ein klares Signal: Mehr Versorgung ist politisch gewollt – aber bitte ohne öffentliche Finanzierung. Die Last tragen die Praxen. Die Leidtragenden sind die Kinder und Jugendlichen, denn eine nicht ausreichende Finanzierung der Praxen wird mit einer Reduzierung der Sprechstundenzeiten einhergehen müssen.

Gleichzeitig entzieht sich der Bund auch an anderer Stelle seiner Verantwortung: Über 2 Milliarden Euro werden aus dem Gesundheitsfonds zur Haushaltskonsolidierung entnommen, während unter dem Deckmantel einer angeblich verbesserten Finanzierung der Gesundheitskosten der Bund für Bürgergeldempfänger lediglich rund 250 Millionen Euro zurückführen will. Dieser massive Nettoverlust an Finanzmitteln wird politisch als Erfolg verkauft. Das ist nicht nur grotesk, sondern bewusst irreführend.

Der BVKJ fordert die Regierung auf, diesen Kurs umgehend zu korrigieren. Eine nachhaltige und stabile Gesundheitsversorgung erfordert ausreichende Finanzierung – auch und gerade für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen.

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ)

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