Pressemitteilung der DAK-Gesundheit mit Experten-Statement von BVKJ-Präsident Dr. Michael Hubmann: Neben Gaming, Social Media und Streaming erhöhen auch KI-Chatbots den riskanten Medienkonsum bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Fast acht Prozent der Minderjährigen nutzen KI-Anwendungen gegen ihre Einsamkeit. Bei Jugendlichen mit depressiver Symptomatik liegt der Anteil über 30 Prozent. Das zeigen aktuelle Ergebnisse einer neuen Längsschnittuntersuchung.
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) wächst weiter: Die Mitgliederversammlung des SpiFa beschloss am 21. März die Aufnahme des BVKJ als assoziiertes Mitglied. Mit dem Beitritt wird die gemeinsame fachärztliche Interessenvertretung um die Perspektive der Kinder- und Jugendmedizin erweitert und die Stimme der Fachärztinnen und Fachärzte für eine patientenorientierte Gesundheitsversorgung in jedem Lebensalter weiter gestärkt.
Die jährliche RSV-Saison beginnt in Deutschland üblicherweise im November oder Dezember und dauert bis März oder April, wobei die höchsten Inzidenzen zwischen Dezember und März zu verzeichnen sind. Laut RKI-Berichten begann die RSV-Saison 2025/2026 relativ spät im Januar 2026 und zeigt derzeit noch eine starke Aktivität. Daher sollte die Immunisierung von Neugeborenen und Risikokindern mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab noch bis Mitte April (12.04.2026) durchgeführt werden.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) kritisiert die vom Bewertungsausschuss gegen die Ärzteseite durchgesetzte Absenkung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent auf das Schärfste. Jede ärztliche und therapeutische Versorgungsleistung muss entsprechend ihres Wertes für die Gesundheitsversorgung vergütet werden.
Der SpiFa, der BVKJ, der Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands e.V. (BNKD) sowie der Berufsverband niedergelassener Chirurgen e.V. (BNC) begrüßen die im Rahmen des Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform von der Koalition aus CDU/CSU und SPD vorgesehene Streichung des Ausschlusses von Kindern und Menschen mit Behinderungen aus den Hybrid-DRG-Regelungen des § 115f SGB V ausdrücklich.