Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) begrüßt die Intention des Gesetzes, Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und zur Eindämmung der omnipräsenten Verfügbarkeit von Lachgas, GBL und BDO ein grundsätzliches Abgabe-, Überlassungs-, Erwerbs- und Besitzverbot an oder für Minderjährige sowie ein Verbot insbesondere des Handeltreibens, des Erwerbs und des Inverkehrbringens im Wege des Versandhandels oder der Selbstbedienung an Automaten vorzusehen.
Im Koalitionsvertrag wurde angekündigt, dass eine verpflichtende Teilnahme aller Vierjährigen an einer flächendeckenden Diagnostik des Sprach- und Entwicklungsstands eingeführt werden soll, dass Sprach- und Startchancen-Kitas zusätzlich gefördert und mehr Fachkräfte für die Kitas gewonnen werden sollen. Der Sprachstand der Vorschulkinder bereitet den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten (KJGD) der Gesundheitsämter sowie dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt:innen (BVKJ) schon seit Jahren…
Der Gesetzgeber möchte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bei gewichtigen Anhaltspunkten für die mögliche Gefährdung des Wohles eines Kindes, Ausnahmen von der Befüllungsverpflichtung vorsehen. Etwa, wenn möglicherweise die Einsichtnahme bestimmter Informationen durch Sorgeberechtigte oder andere Zugriffsberechtigte den wirksamen Schutz der minderjährigen Patientinnen und Patienten in Frage stellen würde. Die Gründe für die Ablehnung der…
Der BVKJ und die DGAAP begrüßen die in Deutschland erstmalige Ausschreibung einer W2-Professur für Ambulante Allgemeine Kinder- und Jugendmedizin und Pädiatrische Infektiologie an der Universitätsklinik Augsburg vom 03.10.2025. Mit der neu geschaffenen Professur für Ambulante Allgemeine Kinder- und Jugendmedizin und Pädiatrische Infektiologie hält nun auch die ärztliche Primärversorgung von Kindern und Jugendlichen Einzug in die universitäre Lehre und Versorgungsforschung.
Schätzungsweise 10% der erwachsenen Bevölkerung und 6% der Kinder (bzw. deren Eltern) geben anamnestisch eine "Penicillinallergie" an, wobei die tatsächliche Prävalenz echter Allergien erheblich niedriger ist. Dieses seit vielen Jahren beobachtbares Phänomen führt dazu, dass Patient*innen von der Anwendung von Standard-Antibiotika ausgeschlossen werden, was zum Ausweichen auf Reserve-Antibiotika führt.