Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) begrüßt die Intention des Gesetzes, Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und zur Eindämmung der omnipräsenten Verfügbarkeit von Lachgas, GBL und BDO ein grundsätzliches Abgabe-, Überlassungs-, Erwerbs- und Besitzverbot an oder für Minderjährige sowie ein Verbot insbesondere des Handeltreibens, des Erwerbs und des Inverkehrbringens im Wege des Versandhandels oder der Selbstbedienung an Automaten vorzusehen.
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