Das am 12. Dezember 2012 vom Deutschen Bundestag beschlossene „Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“ jährt sich heute zum 10. Mal. Mit diesem Gesetz wurde durch den § 1631d im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eine neue Regelung geschaffen (1). Nach dieser Regelung ist es Eltern erlaubt, in die Abtrennung der gesunden Penisvorhaut ihres minderjährigen Kindes einzuwilligen, selbst wenn diese medizinisch nicht erforderlich und zu rechtfertigen ist.
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