Der BVKJ befürwortet die Verringerung der Bürokratie und Erleichterung der Antragsstellung und -bearbeitung durch digitale Tools. Auch die genehmigungsfreie Vertretung für sechs statt drei Monate bzw. im Todesfall für neun Monate hält der BVKJ für eine sinnvolle Verordnungsanpassung und unterstützt inhaltlich die Stellungnahme der KBV. Allerdings möchte der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen gegen die geplante pauschale Gebührenerhöhung pro Antragsstellung um 10 Prozent zur…
Zum Start der Honorarverhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und KBV fordern der Hausärztinnen- und Hausärzteverband sowie der BVKJ eine Anhebung des Orientierungswertes um mindestens 7 Prozent. „Wer gute Versorgung will, muss auch die wirtschaftlichen Realitäten anerkennen: Unsere Einnahmen halten längst nicht mehr Schritt mit den explodierenden Kosten. Dieser wirtschaftlichen Schieflage, die unsere Praxen immer weiter in Bedrängnis bringt, muss der Orientierungswert endlich Rechnung tragen."
Das Bundeskabinett hat am 6. August den Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen. Darin enthalten sind unter anderem zentrale Änderungen zur elektronischen Patientenakte, die insbesondere Kinder und Jugendliche besser schützen sollen. Die Verpflichtung zur Befüllung der ePA soll entfallen, wenn erhebliche therapeutische Gründe dagegen sprechen, Rechte Dritter berührt wären oder gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen.
Das von Union und SPD geplante Primärarztsystem wird in den Praxen der Kinder- und Jugendärzt*innen bereits gelebt. Wie BVKJ-Präsident Dr. Michael Hubmann im Gespräch mit dem Tagesspiegel Background erklärt, braucht es einen Kulturwandel, Strukturreformen und auch den Willen der Patient*innen. Der BVKJ begrüßt die Einführung eines Primärarztsystems. "Die Menschen werden nicht gesünder durch ein Primärarztsystem", so Hubmann. "Aber den Menschen geht es im medizinischen Alltag besser damit."
Laut einer Studie des Robert Koch-Instituts leidet jedes sechste Kind (16,1 Prozent) in Deutschland an mindestens einer Allergie – Tendenz steigend. Viele betroffene Kinder und Jugendliche erhalten jedoch keine optimale Behandlung. Das soll sich jetzt ändern: Allergiegeplagte Patient*innen können ein neues Versorgungsangebot in Anspruch nehmen. Dafür haben der BVKJ und andere Facharztverbände einen gemeinsamen Vertrag mit der Techniker Krankenkasse (TK) geschlossen.