Deutschland steht vor enormen Herausforderungen, um eine gute medizinische Versorgung für die Zukunft zu sichern. Die aktuell vorliegenden Gesetzesentwürfe zeigen jedoch, dass die Regierung echte Strukturreformen scheut und die bestehenden Probleme sogar noch verschärft. In einem Beschluss ihrer Delegiertenversammlung fordern die Kinder- und Jugendärzt*innen eine klare Kurskorrektur bei Notfallversorgung, Apothekengesetz, Patientensteuerung und Weiterbildungsförderung.
Der BVKJ fordert die Politik in seinem Pakt für Kindergesundheit unter anderem dazu auf, Schulen und Kitas als Orte der Gesundheitsförderung fest zu verankern. Neben der Einführung eines Schulfachs „Gesundheit“ sieht der Verband auch im Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften eine Möglichkeit, die Gesundheitskompetenz an Schulen zu stärken. In Deutschland gibt es bislang nur vereinzelte Modellprojekte. Das soll sich aus Sicht des Verbands ändern.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) begrüßt die Intention des Gesetzes, Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und zur Eindämmung der omnipräsenten Verfügbarkeit von Lachgas, GBL und BDO ein grundsätzliches Abgabe-, Überlassungs-, Erwerbs- und Besitzverbot an oder für Minderjährige sowie ein Verbot insbesondere des Handeltreibens, des Erwerbs und des Inverkehrbringens im Wege des Versandhandels oder der Selbstbedienung an Automaten vorzusehen.
Im Koalitionsvertrag wurde angekündigt, dass eine verpflichtende Teilnahme aller Vierjährigen an einer flächendeckenden Diagnostik des Sprach- und Entwicklungsstands eingeführt werden soll, dass Sprach- und Startchancen-Kitas zusätzlich gefördert und mehr Fachkräfte für die Kitas gewonnen werden sollen. Der Sprachstand der Vorschulkinder bereitet den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten (KJGD) der Gesundheitsämter sowie dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt:innen (BVKJ) schon seit Jahren…
Der Gesetzgeber möchte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bei gewichtigen Anhaltspunkten für die mögliche Gefährdung des Wohles eines Kindes, Ausnahmen von der Befüllungsverpflichtung vorsehen. Etwa, wenn möglicherweise die Einsichtnahme bestimmter Informationen durch Sorgeberechtigte oder andere Zugriffsberechtigte den wirksamen Schutz der minderjährigen Patientinnen und Patienten in Frage stellen würde. Die Gründe für die Ablehnung der…