Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa), der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ), MEDI GENO Deutschland e. V. und der Hausärztinnen- und Hausärzteverband weisen die Forderungen des GKV-Spitzenverbandes nach massiven Kürzungen in der ambulanten Versorgung scharf zurück. Die Verbände warnen vor drastischen Folgen für die Patientenversorgung, sollte die Bundesregierung den Vorschlägen des GKV-Spitzenverbandes folgen.
Gestern besuchte Dr. Georg Kippels, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit, die Geschäftsstelle des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) in Köln. Mit BVKJ-Hauptgeschäftsführer Tilo Radau, Vizepräsident Dr. Stefan Trapp (Foto: rechts) und dem stellvertretenden Landesverbandsvorsitzenden Nordrhein Dr. med. Khaled Abou Lebdi (Foto: links) tauschte sich Kippels (Foto: mitte) ausführlich über die Anliegen der Kinder-und Jugendmedizin aus.
Der BKK Landesverband Bayern ist dem Pakt für Kindergesundheit als Unterstützer beigetreten – ein Schritt, den der Berufsverband der BVKJ ausdrücklich begrüßt. Beide Verbände arbeiten bereits seit Jahren vertrauensvoll im Rahmen des bundesweiten Gesundheitsprogramms „STARKE KIDS by BKK“ zusammen, das Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre zusätzliche medizinische Leistungen über die gesetzliche Regelversorgung hinaus bietet – insbesondere im Bereich der präventiven Versorgung.
Eines der Ziele der Krankenhausreform, die mit dem KHVVG der vergangenen Legislaturperiode begonnen und mit KHAG fortgeführt wird, ist die Konsolidierung der Krankenhauslandschaft durch eine Konzentration der spezialisierten Versorgung. Die Pädiatrie hat den angestrebten Strukturwandel bereits durchlaufen und erhebliche Standortschließungen sind erfolgt. So sank zwischen 1991 und 2012 die Anzahl der Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin von 440 auf 364, bis 2023 reduzierte sich diese Zahl…
Der BVKJ befürwortet die Verringerung der Bürokratie und Erleichterung der Antragsstellung und -bearbeitung durch digitale Tools. Auch die genehmigungsfreie Vertretung für sechs statt drei Monate bzw. im Todesfall für neun Monate hält der BVKJ für eine sinnvolle Verordnungsanpassung und unterstützt inhaltlich die Stellungnahme der KBV. Allerdings möchte der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen gegen die geplante pauschale Gebührenerhöhung pro Antragsstellung um 10 Prozent zur…