Stellungnahme

Stellungnahme zum Referentenentwurf der Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

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Der BVKJ befürwortet die Verringerung der Bürokratie und Erleichterung der Antragsstellung und -bearbeitung durch digitale Tools. Auch die genehmigungsfreie Vertretung für sechs statt drei Monate bzw. im Todesfall für neun Monate hält der BVKJ für eine sinnvolle Verordnungsanpassung und unterstützt inhaltlich die Stellungnahme der KBV. Allerdings möchte der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen gegen die geplante pauschale Gebührenerhöhung pro Antragsstellung um 10 Prozent zur Entlastung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen argumentieren. Die Erhöhung des Arbeitsaufwandes für den Zulassungsausschuss und damit die gestiegenen Gesamtkosten gehen maßgeblich auf die MVZs zurück und dürfen nicht zulasten der wirtschaftlich schwächeren Einzelpraxen gehen. Der BVKJ fordert deshalb, ein gestuftes Gebührenverzeichnis einzuführen. Kritisch zu beurteilen ist, dass in § 32a des Referentenentwurfs Vorgaben zu Zahl der Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten gemacht werden. Die Weiterbildung zu regeln und zu organisieren sollte weiterhin der ärztlichen Selbstverwaltung überantwortet bleiben. Hierdurch können die individuellen Organisationsstrukturen in den Praxen besser berücksichtigt werden. Etwa hängt die Betreuungsintensivität stark vom Weiterbildungsstand der Ärzt*innen in Weiterbildung und der Verweildauer in der Praxis ab. Außerdem bliebe unberücksichtigt, dass Weiterbildungsbefugte neben den gesetzlichen Krankenkassen auch für andere Kostenträger tätig sind. Statt die Weiterbildungsmöglichkeiten der Niedergelassenen zu beschränken, sollten alle Maßnahmen unterstützt werden, die dazu dienen, die Weiterbildung strukturell und finanziell zu fördern und damit dem Ärztemangel entgegenzuwirken. Ein möglicher erster und notwendiger Schritt wäre es, zumindest überlappende Beschäftigungsverhältnisse von Weiterzubildenden – z.B. von drei Monaten – zu ermöglichen, um die Einarbeitung zu erleichtern und die Weiterbildungsqualität zu steigern.

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