Stellungnahme

Positionspapier des Jungen BVKJ zur „Förderung der ambulanten Facharztweiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin”

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1. Einleitung

Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen steht in Deutschland vor großen Herausforderungen. In ihrem Koalitionsvertrag haben Union und SPD beschlossen, die Kapazitäten der Weiterbildungsstellen in der Kinder- und Jugendmedizin auszubauen. Kinder- und Jugendärzt*innen sind die Hausärzt*innen von Kindern und Jugendlichen, der Koalitionsvertrag weist ihnen als Primärärzt*innen die Aufgabe der Patientensteuerung zu. Gleichzeitig ist die Weiterbildung zum*r Fachärzt*in für Kinder- und Jugendmedizin durch strukturelle finanzielle Defizite gefährdet – insbesondere im ambulanten Bereich.

2. Problemstellung

Soll die Pädiatrie in Zukunft weiterhin in die Lage versetzt werden, ihre primärärztliche Funktion zu erfüllen, braucht sie die primärärztliche Weiterbildungsförderung. Hierzu ist eine Gleichstellung der Pädiatrie mit der Allgemeinmedizin in der ambulanten Weiterbildungsförderung nach § 75a Abs. 1 SGB V zielführend. Mit der Gleichstellung würde ein Webfehler bei der Förderung der ambulanten fachärztlichen Weiterbildung behoben werden. Denn obwohl die ambulante kinder- und jugendärztliche Versorgung gemäß §73 (1a) SGB V vollständig dem hausärztlichen Versorgungsbereich zugeordnet wird, findet die pädiatrische Weiterbildungsförderung derzeit limitiert im Rahmen der fachärztlichen Versorgung statt.

Aktuell steht so bundesweit nur ein Kontingent von 250 geförderten Stellen zur Verfügung, das bereits seit 2020 überschritten wird. 2023 gab es 942 Ärzt*innen in ambulanter Weiterbildung, (≙ 417 Vollzeitäquivalente). Bei aktuell über 216 offenen Planungsbereichen für die Kinder- und Jugendmedizin ist die flächendeckende Versorgung von Kindern und Jugendlichen schon heute im selben Maße gefährdet, wie die allgemeinmedizinische Versorgung der Erwachsenen. In einigen Regionen sind für Neugeborene keine fristgerechten Termine für die U3 in einer Kinder- und Jugendarztpraxis zu bekommen. Vor allem kleinere und ländliche Kinderkliniken beklagen den Mangel an fachärztlichem Nachwuchs. Zentrale Inhalte der Weiterbildungsordnung Kinder- und Jugendmedizin (2020), wie Prävention, Impfungen, Vorsorgen und longitudinale Betreuung, sind i.d.R. nur in den Praxen vermittel- und erlernbar. Die Förderung ist essentiell, da in den Praxen die Ärzt*innen in Weiterbildung aufgrund des Facharztstandards die Kosten ihrer Ausbildung nicht selbst erwirtschaften können.

3. Begründung

§75a SGB V sieht eine Mindestförderung von 7.500 Stellen im hausärztlichen Bereich vor. Selbst unter Einbeziehung der Pädiatrie wird diese auch in den nächsten Jahren nicht ausgeschöpft. So entstehen keine neuen Haushaltsverpflichtungen für KVen oder GKV. (2023: Geförderte VZÄ in Allgemeinmedizin 5.847, Pädiatrie 417). Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband und die KBV begrüßen die Zuordnung der Pädiatrie zum hausärztlichen Versorgungsbereich im § 75a SGB V. Durch die Förderung der Pädiatrie im hausärztlichen Versorgungsbereich würde auch die fachärztliche Weiterbildung profitieren, indem im Kontingent von 2.000 fachärztlichen Weiterbildungsstellen 250 Förderstellen frei würden. Wie die GMK im September 2023 hat auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom Juli 2024 zum GVSG sowie in seinem Beschluss vom 23.05.2025 die Förderung der pädiatrischen Weiterbildung analog zur allgemeinärztlichen Weiterbildung in §75a SGB V gefordert. Es fehlen jedoch viele ambulante Weiterbildungsstellen, besonders in strukturschwachen Regionen, was den Fachkräftemangel verschärft. Die ambulante Pädiatrie bietet Chancen für selbstbestimmte Arbeit, doch fehlende Plätze verhindern Praxiseinblicke und den intersektoralen Austausch. Modelle wie die bayrische KoStF (Koordinierungsstelle für Fachärztliche Weiterbildung) zeigen erfolgreiche Initiativen zur Förderung von Weiterbildungsverbünden. Mit den geplanten Versorgungskonzepten wird die Bedeutung der ambulanten Pädiatrie weiter steigen; eine Förderung der ambulanten Weiterbildung ist dafür essenziell.

4. Unsere Forderungen

Wir – der Junge Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (Junger BVKJ) – fordern:

  1. Ausbau finanzierter Weiterbildungsstellen in der ambulanten Pädiatrie über die Aufnahme der pädiatrischen Weiterbildung in die Förderung der hausärztlichen Weiterbildung nach § 75a SGB V, analog zur Regelung in der Allgemeinmedizin.
  2. Etablierung von Koordinierungsstellen auf Landesebene analog zur KoStF in Bayern, die gezielt pädiatrische Weiterbildungsstrukturen aufbauen und fördern.
  3. Förderung von Verbundweiterbildungsprogrammen, die Klinik und Praxis sinnvoll vernetzen und eine planbare, strukturierte Weiterbildung ermöglichen.

5. Ausblick

Wenn wir heute nicht entschlossen handeln, werden in wenigen Jahren ganze Regionen ohne ausreichende ambulante pädiatrische Versorgung dastehen. Die Kinder- und Jugendmedizin braucht gut ausgebildete Fachärzt*innen – und diese brauchen verlässliche, finanzierte Weiterbildungsstrukturen. Jetzt ist der Moment, in dem Weichen gestellt werden müssen – für die Versorgung von morgen.

Fabian Landsberg                                                  
Assistent*innensprecher BVKJ                                 
Sprecher Junger BVKJ                                             
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