Wenn der Bundesrat morgen (am 16.09.2022) das Infektionsschutzgesetz in der vorgelegten Fassung beschließt, wird – so befürchtet es die Kinder- und Jugendmedizin – eine klare Benachteiligung der Kinder festgeschrieben.
Das IVAN II Papier wurde wie das IVAN I Papier von den Verbänden der Deutschen Kinder- und Jugendmedizin erstellt. Die beteiligten Verbände waren der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ), die Deutsche Gesellschaft für Allgemeine ambulante Pädiatrie (DGAAP) und die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ).
Der Deutsche Bundestag wird morgen am Donnerstag, dem 8. September 2022, das COVID-19-Schutzgesetz beschließen. Sowohl der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) als auch die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) hatten bereits im Vorfeld jene Maßnahmen kritisiert, die Kinder und Jugendliche in ihren Lebenswelten Kindergarten und Schule einschränken, während für Erwachsene in der Freizeit- und Arbeitswelt keine vergleichbaren…
Eine geplante Regelung im Infektionsschutzgesetz wird dazu führen, dass Kinder und Jugendliche mit Erkältungssymptomen und solche, die von Corona genesen sind, von Schule und Kindergarten ausgeschlossen werden. Darauf macht der BVKJ aufmerksam.