Die von der schwarz-roten Koalition geplante Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems bei freier Arztwahl durch Haus- und Kinderärzte in der Hausarztzentrierten Versorgung und im Kollektivvertrag wird vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) ausdrücklich begrüßt. Der Verband spricht sich für eine zügige Umsetzung aus und hat hierzu einen Standpunkt veröffentlicht.
Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten, der BVKJ, der Hartmannbund, der Hausärztinnen- und Hausärzteverband, der SPiZ – Spitzenverband ZNS und der Virchowbund befürworten den Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Nach jahrelanger Arbeit liegt nun ein tragfähiger Kompromiss mit PKV und Beihilfe vor. Der neue Ansatz erkennt die ärztliche Zuwendung zum Patienten in allen Fachgebieten angemessen an und verbessert insgesamt die Honorierung.
Angesichts jüngster Rückschritte bei Diversitäts- und Gleichstellungsprogrammen großer internationaler Pharmaunternehmen, insbesondere infolge politischen Drucks in den USA, begrüßt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) das von der European Conferderation of Primary Care Pediatricians (ECPCP) veröffentlichte Statement zu Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion (im Original: Diversity, Equity and Inclusion, kurz: DEI) ausdrücklich.
In der sechsten Folge der Podcast-Reihe "Kindergarten Gesundheitspolitik" mit Titel "Habemus GKV-Finanzloch – und nun, Michael Hubmann?" entwirft BVKJ-Präsident Dr. Michael Hubmann im Gespräch mit Denis Nößler eine politische Parallelerzählung: Papstwahl, Kanzlerkür und Gesundheitsministerinnenbesetzung sind für ihn mehr als bloß tagespolitisches Personaltheater – sie spiegeln den Systemdruck, unter dem auch die Gesundheitspolitik steht.
In ihrem Koalitionsvertrag haben Union und SPD beschlossen, die Kapazitäten der Weiterbildungsstellen in der Kinder- und Jugendmedizin auszubauen. Hierzu ist eine Gleichstellung der Pädiatrie mit der Allgemeinmedizin in der ambulanten Weiterbildungsförderung nach § 75 a SGB V zielführend. Dies ist angesichts des Mangels an Kinder- und Jugendärzten dringend erforderlich.