Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant, die von der STIKO empfohlene RSV-Impfung mit Nirsevimab in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu überführen. Eine entsprechende Rechtsverordnung sei bereits vom BMG erarbeitet worden, wie der Tagesspiegel Background gestern berichtete. Eine Vergütung für die Gabe von Nirsevimab durch die Kinder- und Jugendärzt*innen sei darin aber nicht vorgesehen. Stattdessen sollen die Impfungen durch die allgemeine…
„Viele genießen die Hitze und den Sonnenschein – völlig zu Recht. Aber Kleinkinder und Säuglinge sind unter Umständen schon gefährdet, wenn wir Erwachsene uns noch pudelwohl fühlen!“, erklärt Michael Achenbach, Kinder- und Jugendarzt und Pressesprecher des BVKJ in Westfalen-Lippe.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 27. Juni 2024 die Prophylaxe von RSV-Erkrankungen mit Nirsevimab für alle Neugeborenen und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison empfohlen. Die Verabreichung dieser passiven Impfung soll durch Ärzt*innen in Geburtskliniken und kinder- und jugendmedizinischen Praxen erfolgen. Damit sollen Todesfälle bei Säuglingen und massive Überlastungen von Kinderkliniken und pädiatrischen Praxen verhindert werden, wie wir sie im vorvergangenen Winter dramatisch erlebt…
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit sieht die Schaffung eines neuen Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) vor. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) sieht die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit des Instituts als fragwürdig an, da es keinen erkennbaren Mehrwert gegenüber bestehenden Einrichtungen wie dem Robert-Koch-Institut (RKI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet.…
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Prophylaxe von RSV-Erkrankungen mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab bei Neugeborenen und Säuglingen in ihrer 1. RSV-Saison. Dadurch soll die Häufigkeit schwer verlaufender RSV-Erkrankungen bei Neugeborenen und Säuglingen reduziert werden. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) begrüßt diese Empfehlung, sieht jedoch deutlichen Bedarf zur Nachbesserung bei der praktischen Umsetzung der RSV-Prophylaxe.