Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) begrüßt die aktuellen Gesetzentwürfe des Bundesfinanzministeriums zur Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer. Aus Sicht des Verbands sind höhere Preise ein wirksames Instrument der Verhältnisprävention und tragen dazu bei, insbesondere Kinder und Jugendliche besser vor den gesundheitlichen Folgen des Alkohol- und Tabakkonsums zu schützen. Damit unterstützt der BVKJ die Forderung des Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Prof. Dr. Hendrik Streeck, nach spürbar höheren Steuern auf Alkohol und Tabak.
Dr. Michael Hubmann, Präsident des BVKJ, betont: „Kinder und Jugendliche müssen besser vor vermeidbaren Gesundheitsrisiken geschützt werden. Deshalb setzen wir uns seit Jahren für eine stärkere Verhältnisprävention ein – von Werbebeschränkungen für ungesunde Lebensmittel über eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke bis hin zu höheren Steuern auf Alkohol, Tabak und Cannabis. Dass die Bundesregierung nun zumindest bei Alkohol und Tabak handeln will, ist erfreulich. Ein Wermutstropfen bleibt allerdings: die Biersteuer soll nicht erhöht werden, und Wein bleibt weiterhin steuerfrei – obwohl gerade diese beiden Getränke von Jugendlichen besonders häufig konsumiert werden.“
Die Gesetzentwürfe sehen vor, die Steuern auf starken Alkohol, Alkopops, Schaumwein und Zwischenerzeugnisse zum 1. Januar 2027 um 20 Prozent zu erhöhen. Gleichzeitig soll die Tabaksteuer in vier aufeinanderfolgenden Schritten von 2027 bis 2030 steigen. Betroffen sind nahezu alle Tabak- und Nikotinprodukte, einschließlich E-Zigaretten und Vapes.
Dr. Tanja Brunnert, Bundespressesprecherin des BVKJ, erklärt: „Vapes sind gerade bei Jugendlichen besonders beliebt – nicht zuletzt wegen ihrer süßen und fruchtigen Aromen. Dass diese Produkte künftig ebenfalls höher besteuert werden sollen, ist ein wichtiger Schritt. Konsequent wäre allerdings, wenn Deutschland dem Beispiel anderer Länder folgen und aromatisierte E-Zigaretten sogar ganz verbieten würde.“
Neben den Steuerplänen unterstützt der BVKJ auch die angekündigte Abschaffung des sogenannten „begleiteten Trinkens“. Bislang dürfen 14- und 15-Jährige in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person Bier, Wein oder Sekt konsumieren. Diese Ausnahmeregelung soll bald entfallen, wie eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums bereits im März bestätigte. „Alkohol ist kein gewöhnliches Genussmittel, sondern ein gesundheitliches Risiko, gerade für das sich entwickelnde Gehirn junger Menschen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass diese Ausnahmeregelung künftig entfallen soll“, so Brunnert.
Der BVKJ sieht in den aktuellen Vorhaben wichtige Bausteine einer modernen Präventionspolitik. Gleichzeitig mahnt der Verband, Prävention nicht an anderer Stelle durch die GKV-Finanzreform wieder zu schwächen. Hubmann macht deutlich: „Es wäre widersprüchlich, einerseits die Verhältnisprävention zu stärken und gleichzeitig die individuelle medizinische Prävention durch Sparmaßnahmen zu gefährden. Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen müssen dauerhaft geschützt bleiben, und die Entbudgetierung der Kinder- und Jugendmedizin darf nicht wieder ausgehöhlt werden.“