Köln, 31.03.2026. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) ist erfreut über die Entscheidung des Bundesschiedsgremiums zu den Krankenhausarztnummern, die eine eindeutige Identifikation von in den Krankenhäusern oder deren Ambulanzen tätigen Ärzt*innen ermöglichen.
Dr. Michael Hubmann, Präsident des BVKJ, betont: „Die Entscheidung entspricht unseren langjährigen Forderungen nach klarer Verantwortlichkeit und Transparenz. Gerade in der Pädiatrie ist eine hohe Spezialisierung sehr entscheidend – dahingehend teilen wir die Einschätzung der KBV. Durch die PädIA wird das bestehende Versorgungsangebot für Kinder und Jugendliche sinnvoll ergänzt. Die Pädiatrie ist damit wieder einmal Vorreiter in der sektorenverbindenden Versorgung.
Jetzt ist es wichtig, dass die Kooperation zwischen Klinik und Praxis bestehen bleibt und es nicht zu einer schleichenden Verschiebung zugunsten der Krankenhäuser kommt. Das heißt, wir bleiben wachsam bei der Umsetzung im Wettbewerb, aber sind erstmal erfreut über diesen positiven und notwendigen Beschluss und optimistisch, dass der enthaltene Überweisungsvorbehalt die Zusammenarbeit zwischen Praxen und Ambulanzen in der für die Patient*innen besten Weise unterstützt.“