Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) befürwortet ausdrücklich das Stillen als optimale Form der Säuglingsernährung, setzt sich seit vielen Jahren aktiv für dessen Förderung ein und unterstützt grundsätzlich die Zielsetzung der neuen Stillleitlinie, die Stillrate von Säuglingen zu verbessern. Der BVKJ hat aber bereits im Vorfeld Bedenken gegenüber der neuen AWMF-Leitlinie „Stilldauer und Stillintervention“ (AWMF LL 027-072) geäußert, da in ihr nach Überzeugung des Verbands mehrere zentrale Aspekte aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht keineswegs hinreichend abgesichert oder konsistent dargestellt sind.
Dr. Stefan Trapp, Vizepräsident des BVKJ, betont: „Mit der neuen Leitlinie weichen wir jetzt nicht nur von bisher gültigen gut begründeten Empfehlungen in Deutschland ab, sondern begeben uns in einen Widerspruch mit den konsentierten Empfehlungen der meisten europäischen Länder. Eine ausreichende Evidenzbasis für einen so weit gehenden Schritt besteht nach unserer Überzeugung nicht, da gemäß der GRADE-Methodik die Evidenz für ausschließliches Stillen in den ersten sechs Monaten nur als sehr niedrig bewertet wurde. Änderungen hätten hochwertigere populationsbezogene Studien aus industrialisierten Ländern bedurft.“
Dr. Anke Steuerer, Vizepräsidentin des BVKJ, ergänzt: „Die starre Empfehlung erst ab dem siebten Lebensmonat Beikost zu füttern, wird der individuellen Entwicklung der Säuglinge nicht gerecht. Manche Kinder sind im fünften Monat bereit für den Beikostbeginn – dieser sollte ihnen dann auch nicht vorenthalten werden. Wir bedauern, dass durch die strikte Regelung unnötiger psychosozialer Druck auf Familien ausgeübt wird und eine erhebliche Verunsicherung in den Familien entsteht. Zusätzlich werden in der neuen Leitlinie die aktuellen Lebenswirklichkeiten der Familien in Deutschland und die Versorgung der Kinder mit Mikronährstoffen wie Vitamin B12 bei nicht ausreichender Beikostgabe nicht angemessen berücksichtigt.“
Dr. Irena Neustädter, Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Pädiatrische Allergologie (GPA), formuliert klar: „Die neue Empfehlung, in den ersten sechs Lebensmonaten ausschließlich zu stillen, ist kontraproduktiv im Sinne der Allergieprävention und begibt sich in offenkundigen Widerspruch zu den Empfehlungen der AWMF-S3-Leitlinie ‚Allergieprävention‘.“
Der BVKJ verweist daher ausdrücklich auf die Formulierung in dem der Leitlinie angefügten Sondervotum des BVKJ. Darin empfiehlt er eine Formulierung, die dem Wortlaut der S3-Leitlinie ‚Allergieprävention‘ entspricht: „Für den Zeitraum der ersten vier bis sechs Monate soll nach Möglichkeit ausschließlich gestillt werden. Auch mit Einführung von Beikost soll weitergestillt werden.“