Pressemitteilung

GVSG verabschiedet: BVKJ begrüßt Fortschritte bei der Versorgung, aber kritisiert fehlende Weiterbildungsförderung

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Der Deutsche Bundestag hat heute Nacht das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung (GVSG) verabschiedet – für den Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) ein Schritt in die richtige Richtung. Neben der bereits bekannt gewordenen Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen begrüßt der Verband insbesondere den erleichterten Hilfsmittelzugang für Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie die Verlängerung der Erstattungsfähigkeit besonderer Produkte zur Wundbehandlung. Der Verband kritisiert deutlich, dass die dringend benötigte Weiterbildungsförderung der Pädiatrie unberücksichtigt bleibt, ebenso wie die Bagatellgrenze bei den sogenannten Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

Dr. Michael Hubmann, Präsident des BVKJ, betont: „Die Finanzierung der ambulanten Weiterbildung muss oberste Priorität für die neue Bundesregierung haben. Andernfalls werden die Versorgungslücken irgendwann so gravierend sein, dass sie nicht mehr geschlossen werden können. Auch die vorgesehene Bagatellgrenze bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen hätte unseren Praxen eine spürbare Entlastung von der bürokratischen Last verschafft und gleichzeitig Kosten eingespart. Es ist mir absolut unverständlich, dass beide Maßnahmen im GVSG unberücksichtigt bleiben.“

Positiv hingegen bewertet der Verband die Maßnahmen zur schnelleren Bewilligung von Hilfsmitteln für Kinder und Jugendliche mit schweren Erkrankungen oder Behinderungen. „Dank der neuen Regelung können junge Patient*innen, die in einem Sozialpädiatrischen Zentrum behandelt werden, künftig schneller und besser mit Hilfsmitteln versorgt werden“, so Hubmann. Die geplante Vereinfachung der Antragsprüfung sieht vor, dass bei einem ärztlich empfohlenen Hilfsmittel die Erforderlichkeit von Kassenseite nicht weiter zu prüfen ist, was zu weniger Bürokratie und einer schnelleren Entscheidung führen soll.

Weiterhin begrüßt der BVKJ die Sicherstellung der Versorgung mit sonstigen Produkten zur Wundbehandlung durch eine rückwirkende Fristverlängerung bis zum 2. Dezember 2025. „Die Verlängerung der Frist für Verbandmittel ist ein wichtiger Schritt, damit wir diese wieder ohne Angst vor Regressen verschreiben können“, erklärt Hubmann. „Jedoch ist es dringend nötig, endlich eine dauerhafte Lösung zu schaffen, die langfristige Rechtssicherheit bietet, bevor die Frist erneut ausläuft. Es braucht eine verlässliche Regelung bei der Erstattungsfähigkeit sonstiger Wundbehandlungsprodukte.“

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ)

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