Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) kritisiert die Pläne der schwarz-roten Koalition, die telefonische Krankschreibung wieder abzuschaffen. Die seit Ende 2023 geltende Regelung ermöglicht es in der Praxis bereits bekannten Patient*innen, sich bei leichten Atemwegserkrankungen nach telefonischer ärztlicher Beratung krankschreiben zu lassen. Aus Sicht des BVKJ hat sich dieses Verfahren bewährt – sowohl für Familien als auch für die ambulante Versorgung. Die geplante Abschaffung wäre ein Fehler und ein gesundheitspolitischer Rückschritt.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig entfallen. Gleichzeitig soll die unrichtige Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen schärfer sanktioniert, eine verpflichtende Vorlage der AU bereits ab dem ersten Krankheitstag eingeführt sowie im Rahmen des Primärarztsystems eine „Termingarantie Fachärzte“ umgesetzt werden.
Dr. Michael Hubmann, Präsident des BVKJ, warnt vor den Folgen: „Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung steht im direkten Widerspruch zum geplanten Primärarztsystem. Dessen Ziel ist es, Hausarzt- sowie Kinder- und Jugendarztpraxen als erste Anlaufstelle zu stärken, sodass wir möglichst viele Fälle abschließend behandeln können und unnötige Facharztbesuche vermieden werden. Wenn wir künftig wieder zahlreiche Bagatellerkrankungen ausschließlich persönlich in der Praxis sehen müssen, fehlt uns die Zeit für Kinder und Jugendliche mit komplexeren gesundheitlichen Problemen. Diese werden dann häufiger an Fachärzt*innen überwiesen werden müssen. Das erhöht wiederum den Druck auf die Facharztpraxen und macht die versprochene ‚Termingarantie Fachärzte‘ erst recht unrealistisch. Die Bundesregierung macht da leere Versprechungen, die unweigerlich die Wähler enttäuschen werden.“
Auch für Familien hätte die geplante Neuregelung spürbare Nachteile. Eltern müssten mit leicht erkrankten Kindern wieder in die Praxis kommen, obwohl häufig keine medizinische Untersuchung oder Behandlung erforderlich ist. Das bedeutet zusätzlichen organisatorischen Aufwand, längere Wartezeiten und ein höheres Infektionsrisiko in den Wartezimmern.
Jakob Maske, Bundespressesprecher des BVKJ, ergänzt: „Die telefonische Krankschreibung hat sich insbesondere für Familien bewährt. Eltern können ihre erkrankten Kinder zu Hause versorgen, anstatt sie wegen einer reinen Formalität in die Praxis bringen zu müssen. Bei leichten Infekten ist das für alle Beteiligten sinnvoll. Statt dieses Angebot abzuschaffen, sollte es vielmehr weiterentwickelt und auch digital ermöglicht werden, wie es bereits bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Erwachsene der Fall ist. Leider sind Kinder bei den damaligen Überlegungen wieder einmal vergessen worden.“