Standpunkt

BVKJ-Standpunkt: Kinderschutz im digitalen Raum

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Kinderschutz im digitalen Raum

Kinder und Jugendliche wirksam schützen – Gesundheit, Entwicklung und Teilhabe stärken

Digitale Medien sind inzwischen ein selbstverständlicher Bestandteil des Alltags von Kindern und Jugendlichen. Sie bieten Chancen für Bildung, Kommunikation und gesellschaftliche Teilhabe. Gleichzeitig sehen Kinder- und Jugendärzt*innen in ihrer täglichen Praxis zunehmend die gesundheitlichen und psychosozialen Folgen einer unzureichend regulierten digitalen Umgebung: Konzentrationsprobleme, psychische Belastungen wie z.B. Depressionen, Angststörungen, Schlafstörungen, Essstörungen, Körperbildstörungen, soziale Isolation oder Stress, an Suchtverhalten grenzende Mediennutzung, Bewegungsmangel, Cybermobbing, sexuelle Grenzverletzungen sowie die Konfrontation mit entwicklungsgefährdenden Inhalten sind nur einige der aktuellen, auf digitale Mediennutzung zurückzuführenden Problemlagen. Auch in der frühen Kindheit machen sich zunehmend die negativen Auswirkungen sekundärer Bildschirmnutzung bemerkbar. Besonders in den ersten Lebensjahren leiden Kinder extrem unter der bildschirmbedingten Abwesenheit der Eltern.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen fordert daher einen wirksamen, präventiven und altersgerechten Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum. Kinderrechte müssen auch online uneingeschränkt gelten. Plattformen, Politik und Gesellschaft tragen gemeinsam Verantwortung dafür, digitale Räume so zu gestalten, dass sie die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen fördern – und nicht gefährden. Dabei muss die Perspektive der Kinder und Jugendlichen angehört und mitgedacht werden.

 

Unsere Kernforderungen

1. Konsequente Durchsetzung bestehenden Rechts

Bestehende gesetzliche Regelungen wie der Digital Services Act (DSA) und der Jugendmedienschutz müssen konsequent umgesetzt und kontrolliert werden. Verstöße gegen den Schutz von Minderjährigen dürfen nicht folgenlos bleiben. Plattformbetreibende müssen verpflichtet werden, Risiken für Kinder und Jugendliche aktiv zu minimieren und Schutzmaßnahmen transparent nachzuweisen.

Der BVKJ fordert:

  • eine wirksame staatliche Aufsicht,
  • klare Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Auflagen des Kinderschutzes,
  • regelmäßige Risikoanalysen der Plattformen,
  • einfache Anzeigemöglichkeiten unangemessener Inhalte oder Verhaltens,
  • sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen Gesundheitswesen, Jugendmedienschutz und Politik.

 

2. Kein Bildschirmzugang für Kinder unter drei Jahren

Kinder unter drei Jahren benötigen vor allem direkte menschliche Interaktion, Bewegung, Sprache und Bindungserfahrungen. Früher Bildschirmkonsum – egal, ob primärer oder sekundärer Natur - kann die Sprachentwicklung, Bindung, Aufmerksamkeit und psychosoziale Entwicklung beeinträchtigen.

Der BVKJ spricht sich deshalb klar gegen einen generellen Bildschirmzugang im Säuglings- und Kleinkindalter aus. Eltern benötigen hierzu verständliche, wissenschaftlich fundierte Orientierung und Unterstützung. Außerdem müssen sie über die Folgen „abwesender Eltern“ durch die Nutzung von Bildschirmen während der Interaktion mit dem Kind aufgeklärt werden. Störungen der elementaren Beziehungsaufnahme in der frühen Eltern-Kind-Beziehung können u.a. zu Schwierigkeiten in der Emotionsentwicklung und erhöhtem Risiko für Verhaltensauffälligkeiten führen. Das ist ein in allen gesellschaftlichen Schichten weitverbreitetes Phänomen.

Der BVKJ fordert:

  • eine national angelegte Aufklärungskampagne vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die an Bushaltestellen, im öffentlichen Personennahverkehr, auf Social Media, in der TV-Werbung und an anderen passenden Orten verbreitet wird und unter dem Slogan „Bildschirmfrei bis Drei!“ Eltern über die Negativauswirkungen zu frühen Bildschirmkonsums und mangelnde Interaktion mit dem Kind informiert.
  • Außerdem sind Technikherstellende dazu aufgefordert, ihre Bildschirmprodukte mit Bildschirmfrei-bis-Drei-Aufklebern zu kennzeichnen, um auf die Gefahren hinzuweisen.

 

3. Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige

Soziale Netzwerke sind nicht für die Entwicklungsbedürfnisse jüngerer Kinder ausgelegt. Viele Plattformen arbeiten mit Mechanismen, die Aufmerksamkeit binden, emotionale Reaktionen verstärken und soziale Vergleiche fördern. Kinder unter 14 Jahren sind diesen Risiken in besonderem Maße schutzlos ausgesetzt, da sie – in der Regel – noch nicht ausreichend in der Lage sind zu reflektieren, Inhalte für sich richtig einzuordnen und sich von diesen abzugrenzen.

Der BVKJ fordert daher:

  • eine möglichst europäisch einheitliche, verbindliche, gesetzlich verankerte Altersgrenze von mindestens 14 Jahren für Social-Media-Plattformen,
  • verpflichtende effektive und datenschutzkonforme Altersverifikation zur Nutzung der Plattformen,
  • sowie eine legislative Verpflichtung der Anbieter, altersgerechte Schutzstandards umsetzen zu müssen.

 

4. Klare Schutzmechanismen gegen manipulative Plattformmechanismen und algorithmische Transparenz

Digitale Angebote dürfen Kinder und Jugendliche nicht gezielt zu exzessiver Nutzung verleiten. Mechanismen wie endloses Scrollen, algorithmische Verstärkung emotionalisierender Inhalte, Push-Benachrichtigungen oder manipulative Belohnungssysteme erhöhen das Risiko problematischer Nutzungsverhalten. Da Plattformen durch algorithmische Systeme maßgeblich beeinflussen, welche Inhalte Kinder und Jugendliche sehen, müssen die Plattformen Verantwortung übernehmen und trotz wirtschaftlicher Interessenten verpflichtet werden im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes handeln.

Der BVKJ fordert plattformübergreifend:

  • ein Verbot manipulativer Designmechanismen („Dark Patterns“),
  • standardmäßig aktivierte Schutz- und Zeitbegrenzungsfunktionen,
  • werbefreie und datensparsame Kindermodi,
  • sowie eine unabhängige Prüfung entwicklungsbezogener Risiken.

Außerdem:

  • Transparenz über Funktionsweise und Risiken von Empfehlungsalgorithmen,
  • unabhängige wissenschaftliche Forschung über das Nutzungsverhalten und die Nutzungsfolgen mit Zugang zu relevanten Plattformdaten,
  • besondere Schutzpflichten gegenüber Minderjährigen,
  • sowie klare Haftung der Anbieter für gesundheitliche und psychosoziale Auswirkungen ihrer Systeme.

 

5. Vermittlung von Medienkompetenz als Prävention

Kinderschutz im digitalen Raum gelingt jedoch nicht allein durch Verbote. Kinder, Jugendliche und ihre Eltern bzw. Schutzbefohlenen brauchen Kompetenzen für einen sicheren und gesundheitsförderlichen Umgang mit digitalen Medien, den sie oft noch nicht haben. Medienkompetenz ist heute zu einem zentralen Bestandteil gesundheitlicher Prävention geworden, der entsprechend berücksichtigt werden muss.

Der BVKJ fordert deshalb:

  • verbindliche Medienbildung an Schulen ab dem Grundschulalter,
  • schulinterne Regelungen zur Smartphonenutzung im Klassenzimmer,
  • die Integration digitaler Gesundheitskompetenz in Lehrpläne,
  • Fortbildungsangebote für pädagogische Fachkräfte,
  • sowie niedrigschwellige, schichtunabhängige Beratungsangebote für Familien mit Kindern in allen Altersklassen,
  • den Ausbau der psychotherapeutischen Versorgung,
  • kindgerechte Partizipationsmöglichkeiten
  • und bildschirmfreie Kindergärten.

 

Gesundheitsschutz ist Kinderrecht

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf eine gesunde Entwicklung – offline wie online. Digitale Räume dürfen nicht primär nach Aufmerksamkeitsökonomie gestaltet werden, sondern müssen sich an den Bedürfnissen und Rechten junger Menschen orientieren. Sie brauchen Partizipationsmöglichkeiten ohne psychische oder physische Auswirkungen auf ihre Gesundheit.

Der BVKJ appelliert an Politik, Plattformbetreibende, Bildungseinrichtungen und Gesellschaft, den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum endlich konsequent umzusetzen. Prävention, Regulierung und Aufklärung müssen Hand in Hand gehen.

Digitale Teilhabe darf nicht auf Kosten der körperlichen, psychischen und sozialen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Kontakt

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ)
Präsident: Dr. med. Michael Hubmann
E-Mail: info@noSpam.bvkj.de
Internet: www.bvkj.de

Referent Gesundheitspolitik: Simon K. Hilber
Telefon: 030 280 475 10
E-Mail: simon.hilber@noSpam.bvkj.de

Lobbyregister beim Deutschen Bundestag: Registernummer R000638