Pressemitteilung

BVKJ begrüßt Zuckergetränkesteuer: Wichtiger Schritt für den Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen

Dieses Bild wurde mithilfe von künstlicher Intelligenz (ChatGPT, OpenAI) erstellt.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) begrüßt den heutigen Beschluss der Bundesregierung, eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke einzuführen. Mit dieser Entscheidung setzt die Bundesregierung eine langjährige Forderung des BVKJ und zahlreicher weiterer Gesundheitsorganisationen um. Der Verband sieht darin einen wichtigen Schritt für eine wirksame Primärprävention und einen entscheidenden Beitrag zum Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.

Dr. Michael Hubmann, Präsident des BVKJ, erklärt: „Endlich setzt die Bundesregierung eine Maßnahme um, die wir als Kinder- und Jugendärzt*innen seit Jahren fordern. Mit der Zuckergetränkesteuer vollzieht die Politik einen wichtigen Perspektivwechsel: Gesundheitsschutz darf nicht allein in der Verantwortung des Einzelnen liegen. Wir brauchen Rahmenbedingungen, die eine gesunde Lebensweise erleichtern. Gerade Kinder und Jugendliche müssen vor vermeidbaren Gesundheitsrisiken besser geschützt werden.“

Der BVKJ setzt sich seit Langem für eine stärkere Verhältnisprävention ein. In seinem „Pakt für Kindergesundheit“ fordert der Verband unter anderem eine Stärkung des Kinderschutzes und mehr Transparenz im Lebensmittelbereich. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Reduzierung des übermäßigen Zuckerkonsums.

Der Konsum zuckerhaltiger Getränke ist ein zentraler Risikofaktor für die Entstehung von Übergewicht und Adipositas. Bereits im Kindes- und Jugendalter kann Adipositas schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben, darunter Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen und Insulinresistenz. Langfristig steigt zudem das Risiko für Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf- und bestimmte Krebserkrankungen.

Dr. Tanja Brunnert, Bundespressesprecherin des BVKJ, betont: „In unseren Praxen erleben wir täglich, wie wichtig eine gesunde Ernährung für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist. Zuckerhaltige Getränke sind dabei ein oft unterschätzter Risikofaktor. Natürlich beraten wir Familien zu einer ausgewogenen Ernährung. Doch Aufklärung allein reicht nicht aus, wenn ungesunde Produkte überall verfügbar und häufig besonders günstig sind. Eine Zuckergetränkesteuer schafft Anreize, den Zuckerkonsum zu reduzieren, und kann dazu beitragen, dass Hersteller den Zuckergehalt ihrer Produkte senken.“

Die Bundesregierung plant, ab dem 1. Juli 2027 Getränke mit einem Zuckergehalt von mindestens fünf Gramm pro 100 Milliliter zu besteuern. Vorgesehen ist ein zweistufiges Modell mit 26 beziehungsweise 32 Cent pro Liter, abhängig vom Zuckergehalt. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass eine solche Steuer wirksam sein kann: Im Vereinigten Königreich hat die Einführung einer gestaffelten Zuckergetränkesteuer dazu beigetragen, den Zuckergehalt in Erfrischungsgetränken deutlich zu senken.

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ)

Mielenforster Str. 2
51069 Köln
Telefon: 0221 – 68 909 0
E-Mail: info@bvkj.de

Präsident: Dr. med. Michael Hubmann
Bundespressesprecher: Jakob Maske
Bundespressesprecherin: Dr. med. Tanja Brunnert

Pressekontakt

Bundespressesprecher*innen:

Jakob Maske
jakob.maske@noSpam.bvkj.de

Dr. Tanja Brunnert
tanja.brunnert@noSpam.uminfo.de

Bei regionalen Fragen kontaktieren Sie bitte die bzw. den Pressesprecher*in des jeweiligen Landesverbandes.