Politik & Presse
15.12.2023 Pressemitteilung Köln

Praxenkollaps vorprogrammiert – Kinder- und Jugendärzt*innen lehnen beschlossene ePA-Befüllungspflicht ab

Praxenkollaps vorprogrammiert – Kinder- und Jugendärzt*innen lehnen beschlossene ePA-Befüllungspflicht ab

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Mit einer Verschärfung im Digitalgesetz werden niedergelassene Ärzt*innen ab Januar 2025 verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) mit Arztbriefen, Befunden und Befundberichten zu befüllen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) teilt die Befürchtung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes über einen daraus resultierenden Kollaps der Arbeitsabläufe in den Praxen.

Dr. Michael Hubmann, Präsident des BVKJ, betont: „Wir Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte befürworten und unterstützen jede Form der Digitalisierung, die funktioniert. In der Pädiatrie gehen wir da bereits mit positivem Beispiel voran. Was das neue Digitalgesetz jedoch in Bezug auf die ePA-Befüllung vorsieht, ist ein nicht-praktikabler Vorschlag aus dem Elfenbeinturm der Politik. Bevor irgendwelche Zeitvorgaben gemacht werden, muss erst gewährleistet sein, dass die Arbeit mit der ePA reibungslos funktioniert. Davon sind wir weit entfernt.“

Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hatte bereits angeprangert, dass die Arbeit mit der ePA in der bestehenden Telematik-Infrastruktur regelmäßig zu erheblichen Verzögerungen führe. Eine verpflichtende ePA-Befüllung würde vielerorts zu einem Zusammenbruch der Praxisabläufe führen. „Wir teilen die Befürchtung unserer niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen vom Hausärztinnen- und Hausärzteverband“, erklärt Hubmann. „Die technischen Voraussetzungen für eine Pflichtbefüllung durch die Praxisverwaltungssysteme sind schlichtweg nicht gegeben und können auch durch einen Zwang, den am Ende die Praxen und Patienten ausbaden, nicht herbeigezaubert werden.“

Die Ampel-Regierung setzt bei diesem Thema auf Innovationen bei Praxisverwaltungssystemen (PVS) sowie auf eine Regulierung durch den Markt. In der Pflicht sehe man vor allem die PVS-Hersteller. Schließlich läge es im Interesse der Hersteller, rechtzeitig die nötigen technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit ihnen nicht die Kunden weglaufen. „Darauf zu spekulieren, dass der Markt das Problem schon regeln wird, halte ich für realitätsfern. Die bisherigen Entwicklungen rund um die TI haben gezeigt, dass in diesen Bereichen der Markt durch Kostenstrukturen, Monopolisierung und Abhängigkeiten eher ein Hindernis ist, als den Praxen oder gar den Patienten zu dienen“, betont Hubmann. „Solange die technischen Voraussetzungen weder festgelegt noch durch die PVS-Hersteller umgesetzt sind, darf es auch keine verpflichtende Zeitvorgabe gegenüber den Anwendern geben. Daher lehnen wir diese entschieden ab.“

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ)

Mielenforster Straße 2 51069 Köln Telefon: + 49 221 68909-0 E-Mail: info@bvkj.de

Präsident: Dr. med. Michael HubmannBundespressesprecher: Jakob MaskeBundespressesprecherin: Dr. med. Tanja Brunnert