Politik & Presse
14.07.2023 Pressemitteilung Berlin/Köln

Kassen gefährden durch Verhandlungstaktik die Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Kassen gefährden durch Verhandlungstaktik die Versorgung von Kindern und Jugendlichen

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Köln, 13. Juli 2023. Derzeit laufen Honorarverhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband zum Orientierungswert. Dieser bestimmt die Höhe der Vergütung, mit denen ärztliche Leistungen im kommenden Jahr bezahlt werden. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen fordert eine deutliche Erhöhung des Orientierungswertes und kritisiert das gesetzlich verankerte Procedere.

Dr. Thomas Fischbach, Präsident des BVKJ, betont: „Die Verhandlungen verlaufen Jahr für Jahr gleich. Die Kassen verweigern sich jeder ehrlichen Diskussion um ausufernden Kosten wegen Inflation und Personalkostensteigerung und beharren auf Nullrunden. Am Ende folgt eine minimale Erhöhung. Wir können nicht akzeptieren, dass wir Kinder- und Jugendärzt*innen wie in den vergangenen Jahren mit Kleckerbeträgen abgespeist werden sollen. Wir fordern eine deutliche, zweistellige Anhebung des Orientierungswertes, die auch spürbar in unseren Praxen und damit in den Strukturen für unsere Patienten ankommt.“

Der Punktwert wurde im Hochinflationsjahr 2022 um 2 Prozent erhöht, im Vorjahr waren es sogar nur 1,275 Prozent. Der BVKJ sieht durch die geringen Steigerungsraten ein zunehmendes Ungleichgewicht zwischen den Gehaltssteigerungen, in deren Genuss ein Oberarzt oder eine Oberärztin am Krankenhaus kommt, und dem Arztlohn in der Niederlassung. Wird die gleiche Arbeitszeit zugrunde gelegt, bringt die selbstständige Tätigkeit in der Praxis nur wenig mehr Geld als der Tariflohn eines Oberarztes bei ungleich mehr persönlichen finanziellen Risiken der Ärztin oder des Arztes und ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Thomas Fischbach: „Einnahmen und Ausgaben klaffen immer weiter auseinander. Die Kassen gefährden mit ihrer Verweigerungshaltung die Qualität und Zukunftsfähigkeit der ambulanten Versorgung. Wenn die Kassen kein Einsehen zeigen, muss der Gesetzgeber einschreiten und die Regelungen anpassen.“

Jakob Maske, Bundespressesprecher des BVKJ ergänzt:

„Die Berechnungen des Orientierungswertes sind nicht auf die Pädiatrie mit ihrem hohen Personaleinsatz zugeschnitten. Auch unsere MFA haben sich Gehaltssteigerungen redlich verdient. Das Geld dafür können wir nicht weiter aus unserer eigenen Tasche bezahlen. Es ist an der Zeit, dass die Kassen die Tariflohnsteigerungen für Medizinische Fachangestellte adäquat berücksichtigen. Im Übrigen darf man auch einmal feststellen, dass kein Kassenvorstand die Steigerungsraten, die sie uns anbieten, für sich akzeptieren würde. Ein derart respektloser Umgang mit der ambulanten Medizin macht sie für potentiellen Nachwuchs unattraktiv und richtet sie zugrunde und damit auch die adäquate medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen.“

Kontakt:

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ)
E-Mail: bvkj.buero@uminfo.de
Telefon: 0221/68909‐0
Internet: www.bvkj.de