Politik & Presse
20.12.2022 Stellungnahme Berlin/Köln

Stellungnahme DGPI, BVKJ & DGKJ: Versorgungsengpässe Antibiotika in der ambulanten Pädiatrie

Stellungnahme DGPI, BVKJ & DGKJ: Versorgungsengpässe Antibiotika in der ambulanten Pädiatrie

Aktuell ist die Verfügbarkeit von kindgerechten Antibiotika in Form von Säften (Trockensäfte, Suspensionen) und teils auch in Tablettenform aufgrund des hohen Verbrauchs in der akuten Infektionswelle aus produktionsbedingten und liefertechnischen Gründen national und international eingeschränkt. Die ohnehin immer wieder bestehenden Versorgungsengpässe haben sich dadurch noch verschärft. Insbesondere Penicillin V, Aminopenicilline + Betalaktamase-Inhibitor sowie Cotrimoxazol sind derzeit teils nicht verfügbar; es ist zu erwarten, dass weitere Arzneimittel dazukommen werden; so sind bereits Fiebersäfte und Suppositorien betroffen. In welchen Regionen und bei welchen Wirkstoffklassen der Mangel besonders ausprägt ist und wie lange er anhalten wird, ist derzeit nicht absehbar. BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) und BMG (Bundesministerium für Gesundheit) sind gemeinsam mit den pharmazeutischen Unternehmern intensiv um eine Sicherstellung der Versorgung bemüht.

Nicht-indizierte Antibiotika-Verordnungen vermeiden
Um Patienten, die dringend auf Antibiotika angewiesen sind, adäquat behandeln zu können, ist es dringend notwendig, dass ein verantwortungsvoller Einsatz im Sinne einer rationalen antibiotischen Therapie über Fach- und Sektorengrenzen hinweg eingehalten wird. Die Verordnungsraten in der ambulanten Pädiatrie sind in den letzten 10 Jahren kontinuierlich rückläufig. Dies ist sehr erfreulich. Dennoch zeigen die großen Unterschiede in der Verordnungspraxis zwischen Regionen und Praxen, dass weiterhin Verbesserungspotenzial besteht. Immer noch gibt es in relevantem Ausmaß nicht indizierte Antibiotikaverordnungen. Die Versorgung mit wirksamen und gut verträglichen Antibiotika ist dadurch zusätzlich gefährdet. Dies bedeutet, dass es aktuell noch wichtiger geworden ist, die entsprechenden Leitlinien und Empfehlungen der Fachgesellschaften zu kennen und umzusetzen. Aufgrund des oben beschriebenen Mangels wird es nicht in jedem Fall möglich sein, die empfohlenen Erstlinienmedikamente einzusetzen. Die Fachgesellschaften haben daher eine Liste mit möglichen Alternativen zusammengestellt. Diese Alternativoptionen ersetzen nicht die eigentliche Empfehlung zur Erstlinientherapie, sie sollen jedoch eine Handreichung geben, im Falle eines Mangels an bestimmten Präparaten oder Wirkstoffklassen einen bestmöglichen Ersatz zu finden.

Daher bitten wir:

Alternativen bei Antibiotika-Verordnungen
Für den Fall, dass bei gegebener Indikation das Antibiotikum der ersten Wahl nicht verfügbar ist, stellen wir folgende/anliegende Information zur Verfügung. Bitte bedenken Sie dabei, dass die Antibiotika der 2. bzw. 3. Wahl bzgl. Wirkspektrum, Nebenwirkungsprofil und Resistenzentwicklung potentiell Nachteile im Vergleich zum Mittel der ersten Wahl haben.

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung unter: ABS ambulante Pädiatrie der DGPI/des BVKJ (abs-ambulante-paediatrie@dgpi.de)

Kontaktdaten:
• Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ)
Prof. Dr. Jörg Dötsch, E-Mail: coronatask@dgkj.de, www.dgkj.de
• Deutsche Gesellschaft Pädiatrische Infektiologie e. V. (DGPI)
Prof. Dr. Tobias Tenenbaum, E-Mail: info@dgpi.de, www.dgpi.de
• Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ)
Dr. Thomas Fischbach, E-Mail: bvkj.buero@uminfo.de , www.bvkj.de