Politik & Presse
01.10.2020 Pressemitteilung Köln

Grippeimpfung in der Apotheke

Erstmals können in Deutschland Apotheker Patienten gegen die Grippe impfen. Der Apothekerverband Nordrhein und die AOK Rheinland/Hamburg haben ein entsprechendes Modellprojekt vereinbart. 12,61 Euro sollen Apotheker für das Impfen erhalten, zusätzlich wird ihnen der Impfstoff erstattet. Ärzte bekamen bisher für das Impfen gegen die Grippe je nach Bundesland zwischen 7,47 Euro (Sachsen-Anhalt) und 9,43 Euro (Hessen). Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und der Berufsverband Deutscher Internisten wollen die unterschiedliche Honorierung nicht hinnehmen und fordern die Politik auf, schnellstmöglich die Honorare für die Grippeimpfung auch für die Ärzte anzuheben.

BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach fand heute in Berlin deutliche Worte für die Honorarkluft: „Eine Grippeimpfung dauert einschließlich Vor- und Nachbereitung durchschnittlich zwölf Minuten. Legt man einen Euro pro Minute als Honorar fest, ergibt sich ein Honorar für die Grippeimpfung von 12 Euro. Dieses Geld muss die Personalkosten und sonstigen Betriebskosten decken. Die Apotheker bekommen nun 12,61 Euro. Damit werden sie ihre Kosten decken können. Wir dagegen bekommen nur rund zwei Drittel dieses Betrags und in vielen Bundesländern sogar noch weniger, haben dafür aber weitaus höhere Kosten als die Apotheker: Wir betreiben das ganze Jahr über mit hohem Zeitaufwand Impfaufklärung und werben für das Impfen, seit Wochen nun auch insbesondere für die Grippeschutzimpfung. Damit schaffen wir Anreize, dass sich möglichst viele Menschen in dieser Saison gegen die Grippe impfen lassen."

"Wir sind Experten für das Impfen und keine Schmalspur-Impfer, wir bilden uns und unsere Mitarbeiterinnen kontinuierlich fort, unsere Praxen sind auf die besonderen Bedürfnisse der Impflinge eingerichtet. All dies muss honoriert werden. Stattdessen fließt das Geld nun in die Apotheken. Dies ist ein Skandal, den wir nicht stillschweigend hinnehmen werden!“

BVKJ Präsident Dr. Thomas Fischbach

„Impfen gehört zur Prävention und damit zur Heilkunde. Dafür sind wir Ärzte zuständig."

BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck

BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck sieht in der unterschiedlichen Honorierung ein strategisches Ziel der AOK: „Impfen gehört zur Prävention und damit zur Heilkunde. Dafür sind wir Ärzte zuständig. Eine mehrstündige Schulung zu Impfungen, in der im Hauruckverfahren über allergische Reaktionen und andere Impf-Risiken aufgeklärt wird, ersetzt kein mehrjähriges Medizinstudium. Wir lehnen die Grippeimpfung in der Apotheke daher ab. Natürlich besteht – gerade in Pandemiezeiten – die Notwendigkeit, möglichst viele Menschen gegen die Grippe zu impfen. Die Kapazitäten in den Arztpraxen sind dafür auch vorhanden. Die unterschiedliche Honorierung ein- und derselben Leistung ist jedoch in keiner Weise gerechtfertigt.“

Verantwortlich:

Berufsverband der Kinder-und Jugendärzte (BVKJ e. V.) Mielenforster Straße 2, 51069 Köln
Tel: 0221 68909-0
Präsident: Dr. Thomas Fischbach

Berufsverband Deutscher Internisten (BDI e. V.) Schöne Aussicht 5
65193 Wiesbaden
Tel. 0611 18133-0
Präsidentin: Christine Neumann-Grutzeck

Weitere Informationen zum Thema Kinder- und Jugendgesundheit erhalten Sie unter www.kinderaerzte-im-netz.de