Politik & Presse
22.05.2020 Pressemitteilung Köln

Pauschales Verbot von Präsenzunterricht ist medizinisch nicht gerechtfertigt!

Der BVKJ hat öffentlich kritisiert, dass es im Rahmen der massiven Unterrichtseinschränkungen an Schulen in vielen Bundesländern nach wie vor nur zu einem absolut unzureichenden Präsenzunterricht kommt. Der als Ersatz angebotene Online-Unterricht ist zum einen von sehr unterschiedlicher Qualität, zum anderen überfordert er insbesondere lernschwache Kinder und Jugendliche sowie solche aus einkommensschwachen Familien, wodurch das Grundrecht aller Kinder auf Bildung und Erziehung quasi ausgesetzt wird.

Warum die Schulen so schnell wie möglich wieder öffnen sollten

In die Praxen kommen immer mehr verzweifelte Eltern, die mit der aus wissenschaftlicher Sicht umstrittenen Schulschließung massive, teils existentielle Probleme bekommen haben, weil sie aufgrund von Homeschooling und Kinderbetreuung ihrer Erwerbsarbeit nicht nachgehen können. Wir sehen Kinder, die stark unruhige bzw. rastlose Verhaltensweisen zeigen, die zuvor nicht bestanden haben. Die negativen Folgen der Schulschließungen erleben wir auch an der sprunghaft angestiegenen Inanspruchnahme der Kinderschutzhotlines.

Schulöffnungen sind aus medizinischer Sicht kein Pandemie-Risiko....

Aus wissenschaftlicher Sicht ist es unstrittig, dass insbesondere jüngere Kinder bis zehn Jahre nur sehr selten schwer an COVID-19 erkranken. Tun sie dies ausnahmsweise doch, so stecken sie Erwachsene nur in seltenen Fällen an, sie selbst hingegen wurden in über 80 Prozent der Fälle nachweislich von Erwachsenen angesteckt. Jenseits des zehnten Geburtstages sind Kinder in der Regel in der Lage, Hygienemaßnahmen umzusetzen und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Sie stellen für ihre Lehrer kein größeres Risiko dar als die Lehrerkollegen.

....wenn die Hygienemaßnahmen beachtet werden

Lehrer müssen durch angemessene Hygienemaßnahmen geschützt werden. Damit wäre es dann auch nicht mehr nötig, dass bis zu einem Drittel der Lehrkräfte keinen Präsenzunterricht leistet, z.B. weil sie 60 Jahre oder älter sind. Das pauschale Aussetzen ihrer pädagogischen Tätigkeit im Schulgebäude durch entsprechende Verwaltungsakte der Schulministerien vieler Bundesländer ist für uns Kinder- und Jugendärzte im Rahmen einer Rechtsgüterabwägung nicht nachvollziehbar und daher inakzeptabel.
Verbesserte Hygienemaßnahmen und die angemessene Ausstattung der Lehrkräfte z.B. mit Mund-Nasen-Schutz und Händedesinfektionsmitteln wären hier der richtige Weg.

Kritik an Schulministerien der Länder

Die Kritik des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte zielt nicht auf einzelne Lehrerinnen und Lehrer, sondern auf die von ihren Dienstherren angeordneten Maßnahmen, die in ihrer Pauschalität sachlich nicht zu rechtfertigen sind.

Dr. med. Thomas Fischbach Präsident

Telefon: 0221-68909 0 E-Mail: bvkj.buero@uminfo.de