Politik & Presse
19.05.2022 Pressemitteilung Köln

Neues Positionspapier „Kinderschutz im Gesundheitssystem verankern“ unter Beteiligung des BVKJ veröffentlicht

Neues Positionspapier „Kinderschutz im Gesundheitssystem verankern“ unter Beteiligung des BVKJ veröffentlicht

Vernachlässigte, misshandelte Kinder und Jugendliche und überforderte Eltern sind leider keine Seltenheit. Allein im Jahr 2020 haben die Jugendämter in Deutschland über 60.000 Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. Aus diesem Grund haben sich kindermedizinische Fachgesellschaften und Berufsverbände in Deutschland, darunter auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ), zusammengetan, um eine medizinische Expertise für flächendeckenden und nachhaltigen Kinderschutz zu verfassen.

Das multiprofessionelle interdisziplinäre Positionspapier „Kinderschutz im Gesundheitssystem verankern“ entstand unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin e.V. (DGKiM). Es ist ab sofort auf der Website der DGKiM online abrufbar und wird auf dem digitalen DGKiM-Kongress am 20. Mai 2022 vorgestellt.

Die beteiligten Fachgesellschaften und Berufsverbände fordern eine nachhaltige, fachlich standardisierte und flächendeckende Struktur im deutschen Gesundheitssystem. Das Gesundheitssystem muss Verantwortung übernehmen und seinen Beitrag zum Kinderschutz leisten. Dazu müssen Kinderschutzgruppen zu einem integralen Bestandteil an jeder Klinik werden und Regelfinanzierungsmodelle umgesetzt werden.

Dr. Thomas Fischbach, Präsident des BVKJ, betont: „Das derzeitige System reicht einfach nicht aus, um Entwicklungen wie Gewalt, Unterernährung und Verwahrlosung in Familien zu verhindern. Insbesondere im niedergelassenen Bereich, wo die betroffenen Kinder und Jugendlichen häufig als erstes gesehen werden, braucht es endlich verlässliche, flächendeckende und nachhaltig finanzierte Strukturen, durch die eine frühzeitige Detektion von Kindeswohlgefährdung sichergestellt werden kann.“

Ziel des Positionspapiers ist es, der Politik zu verdeutlichen, welche Rahmenbedingungen nötig sind, um Kinderschutz im Gesundheitssystem zu verankern. Ein solches Ziel kann nur gemeinsam erreicht werden. Einrichtungen und Fachgesellschaften, die dabei unterstützen möchten, Kinderschutz im Gesundheitssystem zu verankern, sind herzlich dazu aufgerufen, sich bei der DGKiM Geschäftsstelle als Unterstützer zu melden.

Das Positionspapier ist online abrufbar unter:

https://www.dgkim.de/news/kinderschutz-in-der-medizin-verankern

Federführende Fachgesellschaft:

Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin e.V. (DGKiM)

Beteiligte Fachgesellschaften und Berufsverbände (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ e.V.)
  • Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD e.V.)
  • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ e.V.)
  • Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. (DGKCH e.V.)
  • Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin e.V. (DGRM)
  • Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V. (DGSPJ e.V.)
  • Deutsche Gesellschaft Pädiatrische Psychosomatik e.V. (DGPPS e.V.)
  • Gesellschaft für Neuropädiatrie (GNP e.V.)
  • Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie e.V. (GPR e.V.)

Berufsverband der Kinder‐ und Jugendärzte e.V. (BVKJ)

Telefon: 0221/68909‐0 E-Mail: bvkj.buero@uminfo.de